Voraussetzungen und Kontraindikationen für den ambulanten Entzug

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Voraussetzungen und Kontraindikationen für den ambulanten Entzug

Grundvoraussetzung für einen Entzug in der hausärztlichen Praxis ist eine tragfähige Eigenmotivation des Patienten für eine zumindest vorübergehende Abstinenz und die nachhaltige Einschätzung des Arztes, dass mit dem Alkoholproblem eine interventionsbedürftige medizinische Störung vorliegt.

Voraussetzungen auf Seiten des Patienten

Voraussetzungen für den ambulanten Entzug Kontraindikationen für den ambulanten Entzug 
  • Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit
  • Bereitschaft zur Einhaltung von Absprachen
  • Ordentlicher Allgemeinzustand
  • Stabiles und stützendes soziales Umfeld, ev. mit Bezugsperson, die in die Behandlung miteinbezogen werden kann


  • Zu erwartendes schweres Entzugssyndrom (z.B. anamnestisch bekannter Krampfanfall und/oder Delir)
  • Akute körperliche Erkrankung, v.a. wenn sie mit dem Risiko von Elektrolytentgleisungen verbunden ist (speziell bei schwerem Erbrechen)
  • Bereits vorliegende schwere Entzugssymptome, ev. mit prädeliranten Symptomen, bzw. floride Psychosen
  • Begleitmedikation mit krampfschwellen-senkenden Medikamenten wie Trizyklika und Neuroleptika
  • Suizidalität (kann im Entzug dramatisch zunehmen)
  • Schwere kognitive Defizit
  • Schwangerschaft
  • Relative Kontraindikation:
    gescheiterte frühere Versuche eines ambulanten Entzuges

 

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