1 2 
Voraussetzungen und Kontraindikationen für den ambulanten Entzug
Grundvoraussetzung für einen Entzug in der hausärztlichen Praxis ist eine tragfähige Eigenmotivation des Patienten für eine zumindest vorübergehende Abstinenz und die nachhaltige Einschätzung des Arztes, dass mit dem Alkoholproblem eine interventionsbedürftige medizinische Störung vorliegt.
Voraussetzungen auf Seiten des Patienten
| Voraussetzungen für den ambulanten Entzug |
Kontraindikationen für den ambulanten Entzug |
- Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit
- Bereitschaft zur Einhaltung von Absprachen
- Ordentlicher Allgemeinzustand
- Stabiles und stützendes soziales Umfeld, ev. mit Bezugsperson, die in die Behandlung miteinbezogen werden kann
|
|
1 2 

1 2 
Voraussetzungen und Kontraindikationen für den ambulanten Entzug
Grundvoraussetzung für einen Entzug in der hausärztlichen Praxis ist eine tragfähige Eigenmotivation des Patienten für eine zumindest vorübergehende Abstinenz und die nachhaltige Einschätzung des Arztes, dass mit dem Alkoholproblem eine interventionsbedürftige medizinische Störung vorliegt.
Voraussetzungen auf Seiten des Patienten
| Voraussetzungen für den ambulanten Entzug |
Kontraindikationen für den ambulanten Entzug |
- Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit
- Bereitschaft zur Einhaltung von Absprachen
- Ordentlicher Allgemeinzustand
- Stabiles und stützendes soziales Umfeld, ev. mit Bezugsperson, die in die Behandlung miteinbezogen werden kann
|
|
1 2 
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen auf Seiten des Arztes
- Ausreichend Zeitreserven (die es dem Hausarzt in seltenen Fällen erlauben würden, den Patienten in der ersten Woche bei Bedarf auch bis zu täglich zu sehen)
- Entweder die Möglichkeit zu Hausbesuchen (falls sich der Allgemeinzustand des Patienten so verschlechtert, dass dieser nicht mehr die Praxis aufsuchen wird) oder besser eine trilaterale Absprache für eine Hospitalisation bei Komplikationen
- In Absprache mit dem Patienten wenn möglich Kontakt des Hausarztes zu einer verlässlichen Bezugsperson (die minimale Motivation bezüglich Medikation und Konsultationsterminen und minimale Überwachung v.a. nachts übernehmen könnte)
- Die Möglichkeit von Atemluftkontrollen sollte gegeben sein, wo nötig in Zusammenarbeit mit einer regionalen Alkohol-Fachberatungsstelle
- Das geplante Procedere sollte wenn möglich schriftlich festgehalten werden und der Patient sollte sich mit Unterschrift zur Einhaltung der Vereinbarungen bereit erklären
- Es bewährt sich, mit dem Alkoholentzug zu Wochenbeginn anzufangen (Vermeidung von Notfalleinsätzen am Wochenende).
Die Möglichkeit, therapeutische Gespräche zu führen, wäre wünschenswert (Informationsaustausch zwischen Arzt und Patient, Motivation des Patienten zur Einleitung weiterführender Massnahmen), beispielsweise nach den Grundprinzipien des Motivational Interviewing[2] (Konfrontations-Verzicht, Zuversichts-Förderung, einvernehmliche Therapieziel-Vereinbarung).
Wegen des hohen Zeitaufwandes, der den Rahmen der hausärztlichen Praxis oft sprengt, aber auch wegen der hohen Bedeutung der Motivationsarbeit, die durch spezielle Kenntnisse erleichtert wird, und wegen der häufig multidisziplinären Fragestellung ist es erleichternd, wenn mit Fachberatungs- (Alkoholberatungs-)stellen entsprechende Kooperationen vereinbart werden, beispielsweise zur Übernahme von Teilaufgaben wie Motivationsarbeit oder sozialarbeiterische Betreuung.
Quellenverweise
[1] Gekürzte Fassung von: Meyer, T., Stohler, R. (2005), Der
ambulante Alkoholentzug, Praxis 2005; 94: 1555-1560, Verlag Huber,
Hogrefe AG, Bern
[2] Miller WR, Rollnick, S. Motivierende Gesprächsführung. Freiburg: Lambertus; 1999.
1 2 